Studienberechtigungsprüfung

Um an einer österreichischen Universität ein ordentliches Studium zu beginnen, ist ein Reifeprüfungszeugnis einer höheren Schule notwendig. Sollten Sie kein Reifeprüfungszeugnis besitzen, ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, eine Studienberechtigungsprüfung abzulegen, die Ihnen die Zulassung für ein bestimmtes Studium ermöglicht.

Die Studienberechtigungsprüfung besteht aus fünf Teilen – vier allgemeine Prüfungen (Aufsatz zu einem allgemeinen Thema, Mathematik-3, Physik-1 und Fremdsprache-1), sowie einem fachspezifischen Wahlfach. Im Fall der Studienberechtigungsprüfung für das Studium der Informatik umfasst dieses Wahlfach festgelegte Gebiete aus dem Schulstoff Informatik der Höherbildenden Schulen (5. - 9. Schulstufe).


Vorraussetzungen für eine Studienberechtigungsprüfung sind:

●    Sie haben das 22. Lebensjahr vollendet oder  Sie haben das 20. Lebensjahr vollendet und besitzen einen Lehrabschluss, einen Abschluss einer österreichischen berufsbildenden mittleren Schule oder einen im Umfang und den Anforderungen gleichwertige in- oder ausländische Berufsausbildung und haben anschließend einen weiterer Bildungsgang absolviert, wodurch eine insgesamt vierjährige Ausbildungsdauer erreicht wurde.

●    Sie sind im Besitz einer österreichischen Staatsbürgerschaft oder sind einem Österreicher gleichgestellt (aus Südtirol oder Sie hatten in den letzten fünf Jahren ihren Lebensmittelpunkt durchgehend in Österreich) und beherrschen die deutsche Sprache in jenem Ausmaß, dass für die Aufnahme als ordentlicher Student benötigt wird.

●    Sie müssen eine über die Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht hinausgehende, erfolgreiche berufliche Vorbildung im Bereich der Informatik vorweisen. Kann diese Vorbildung nicht nachgewiesen werden, so ist es möglich, diese durch den erfolgreichen Besuch zweier Lehrveranstaltungen (im Umfang von mindestens jeweils zwei Stunden) aus dem Bachelorstudiengang als außerordentlicher Student  nachzureichen (empfohlen werden die entsprechenden Einführungslehrveranstaltungen).

●    Es muss Ihr erster Antrittsversuch sein. Es ist kein weiterer Antritt erlaubt!


Für weitere Fragen den Ablauf, die Formalitäten bzw. die Stoffgebiete betreffend wenden Sie sich bitte an die Studienabteilung (http://www.uibk.ac.at/studienabteilung/de/studienberechtigungspruefung.html,  studienabteilung@uibk.ac.at), bzw. direkt an Frau Brigitte Norz (brigitte.norz@uibk.ac.at).